Projektbeschreibung
Aufgabe: Kunstwerke entlang/in der Wipper/Wupper – an Uferbereichen, Firmengeländen, Brücken usw. Geeignete Werke sind etwa Skulpturen, Rauminstallationen, (wetterfeste) Malerei und Fotografie, Klangkunst. Über die Standorte entscheidet die künstlerische Leitung in Verbindung mit den Teilnehmern. Der thematische Bezug zu Wipper/Wupper/Bergisches Land ist zwingend vorgeschrieben.
Teilnahmeberechtigt sind: alle professionellen KünstlerInnen (in Vereinigungen organisierte und nicht organisierte), die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in der Kulturregion Bergisches Land haben.
Maximale Teilnehmerzahl:
83 KünstlerInnen
33 Schulen und andere Einrichtungen
Bewerbung:
Mit den üblichen Unterlagen (Kurzbiografie, Skizzen, Fotos, Modelle...). Bewerbungen sind in digitaler Form (CD, DVD, eMail) einzureichen. Die angehängte Teilnahmeerklärung ist unterschrieben auf dem Postweg zu senden. Die Bewerbung muss folgende Daten enthalten:
- Kurzbiografie als Word-Dokument (doc-Datei)
- Foto für das Künstlerportrait als jpg-Datei
- Skizzen und Fotos als jpg-Datei
Bitte keine PDF-Dateien einreichen, da die Weiterverarbeitung mit einem hohen Zeitaufwand verbunden ist. Modelle sind an die unten genannten Adressen zu senden.
Geplante Standorte:
Börlinghausen/Marienheide (Quellgebiet)
Wipperfürth
Hückeswagen
Remscheid (Wuppertalsperre)
Radevormwald (Dahlhausen/Dahlerau)
Wuppertal – Beyenburg
Wuppertal – Oberbarmen
Wuppertal – Barmen
Wuppertal – Elberfeld
Wuppertal – Kohlfurth
Solingen – Kohlfurth
Solingen – Burg
Solingen – Wipperkotten
Leichlingen
Leverkusen – Opladen
Leverkusen – Rheindorf (Mündungsgebiet)
Angaben zu den Leistungen: Die auszustellenden Werke müssen witterungsbeständig, umweltfreundlich und so dimensioniert sein, dass sie in der eventuell auch wuchernden Natur wirken. Von den Werken dürfen keinerlei Gefahren für die Öffentlichkeit/Umwelt ausgehen. Die Werke müssen so konzipiert werden, dass ihre Realisierung den Auflagen der zu beteiligten Behörden (z.B. Bauordnungsamt, Untere Wasserbehörde, Wupperverband) entsprechen. Die dazu notwendigen Gespräche mit den Behörden werden vom Auslober geführt.
Dokumentation: Das gesamte Projekt wird durch Internet, Fotografie und Video dokumentiert werden. Sobald 116 Kunstwerke entlang der Wupper stehen, wird ein ausführlicher Katalog erstellt.
Beitrag für die künstlerische Leistung: Es ist beabsichtigt, eine Aufwandsentschädigung von mind. 150,- Euro zu zahlen. Dies ist abhängig von finanziellen Zuschüsse, angestrebt wird natürlich immer maximale Kostendeckung. Diese soll durch Sponsoren und Partner erreicht werden. Ist dies der Fall und das Kunstobjekt wird zu 100% vom Verein kunstfluss wupper e.V. in Kooperation mit Sponsoren oder Partnern finanziert, so sind 15% der Nettoverkaufssumme an den Verein zu zahlen.
Urheberrechte: Die eingereichten Entwürfe verbleiben im Eigentum der Teilnehmer. Der Auslober besitzt ein Vorkaufsrecht. Der Auslober hat das Recht, Reproduktionen aller eingereichten Werke zu veröffentlichen und zu vermarkten.
Verkauf: Solange die Werke Bestandteil des Gesamtkunstwerkes sind, dürfen Sie nur mit Genehmigung des Auslobers entfernt oder verkauft werden. Für den Fall des Verkaufs sind 15 % des Nettoverkaufpreises an den Verein zu zahlen.
Versicherung der Werke: Da viele Werke auf Privat- bzw. gewerblichen Grundstücken stehen werden, wird über eine Versicherung im Einzelfall entschieden.
Sonstiges:
Es muss gewährleistet sein, dass vom Auslober angenommene Arbeiten in der vorgeschlagenen Form zur Ausführung kommen. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die anhängende Teilnahmeerklärung unterschrieben eingereicht wird (siehe Download).
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