Projektbeschreibung der Kinder- und Jugendprojekte
 
 

Dauerhafte Kunstwerke entlang/in der Wipper/Wupper – an Uferbereichen, Firmengeländen, Brücken, Hauswänden usw… Für die Kunstwerke der Kinder- und Jugendprojekte wird ein einheitliches Format mit hohem Wiedererkennungswert angestrebt. Zu diesem Zweck stellt der Auslober im Falle einer ausreichenden Förderung des Projektes jeder teilnehmenden Einrichtung einen wetterfesten viereckigen Stahlrahmen in der Größe „200 cm x 120 cm“ kostenlos zur Verfügung. Innerhalb dieses Rahmens kann jede Einrichtung ihr „persönliches“ Konzept künstlerisch umsetzen. Die Rahmen können je nach Standort entweder an einer Wand befestigt oder (mit einem zusätzlichen Ständerwerk) frei stehend installiert werden. Das gesamte Projekt wird durch Internet, Fotografie und Video dokumentiert und sobald 116 Kunstwerke entlang der Wupper platziert sind, wird ein ausführlicher Katalog (s. Dokumentation) erstellt und jeweils 1 Exemplar den teilnehmenden Einrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Über die Standorte entscheidet der Auslober in Verbindung mit den Teilnehmern. Der thematische Bezug zu Wipper/Wupper/Bergisches Land ist zwingend vorgeschrieben.

Teilnahmeberechtigt sind:
Alle Schulen und pädagogisch-betreuende Einrichtungen der
Kulturregion Bergisches Land. Maximale Teilnehmerzahl: 33 Einrichtungen (neben 83 professionellen KünsterInnen – entsprechend den 116 Flusskilometern).

Abgabe:
Mit den üblichen Unterlagen (Kurzdarstellung der Schule, Skizzen, Fotos, Modelle. ...).
Auch Bewerbungen in digitaler Form (CD, Diskette, eMail usw.) sind zugelassen. Um die Verbindlichkeit zu wahren, ist bei einer digitalen Bewerbung die Teilnahmeerklärung abzutrennen und unterschrieben auf dem Postweg nachzureichen.

Geplante Standorte:
Börlinghausen/Marienheide (Quellgebiet)
Wipperfürth
Hückeswagen
Remscheid (Wuppertalsperre)
Radevormwald (Dahlhausen/Dahlerau)
Wuppertal – Beyenburg
Wuppertal – Oberbarmen
Wuppertal – Barmen
Wuppertal – Elberfeld
Wuppertal – Kohlfurth
Solingen – Kohlfurth
Solingen – Burg
Solingen – Wipperkotten
Leichlingen
Leverkusen – Opladen
Leverkusen – Rheindorf (Mündungsgebiet)

Angaben zu den Wettbewerbsleistungen:
Die auszustellenden Werke müssen aus witterungsbeständigen, umweltfreundlichen Materialien gefertigt werden.
Von den Werken darf keinerlei Gefahr für die Öffentlichkeit/Umwelt ausgehen. Die Werke müssen so konzipiert werden, dass ihre Realisierung den Auflagen der zu beteiligenden Behörden (z.B. Bauordnungsamt, Untere Wasserbehörde, Wupperverband) entsprechen. Die dazu notwendigen Gespräche mit den Behörden werden vom Auslober geführt.

Dokumentation:
Das gesamte Projekt wird durch Internet, Fotografie und Video dokumentiert. Sobald 116 Kunstwerke entlang der Wupper platziert sind, wird ein ausführlicher Katalog erstellt.

Urheberrechte:
Die eingereichten Entwürfe verbleiben im Eigentum der Teilnehmer. Der Auslober besitzt ein Vorkaufsrecht. Zusätzlich hat er das Recht, Reproduktionen aller eingereichten Werke zu veröffentlichen und zu vermarkten.

Verkauf:
Solange die Werke Bestandteil des Gesamtkunstwerkes sind, dürfen sie nur mit Genehmigung des Auslobers entfernt oder verkauft werden.

Sonstiges:
Es muss gewährleistet sein, dass vom Auslober angenommene Arbeiten in der vorgeschlagenen Form zur Ausführung kommen. Die Teilnahme ist nur möglich, wenn die nachfolgende Teilnahmeerklärung unterschrieben eingereicht wird.

 
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